Förderung der Jugendverbandsarbeit der Evangelischen Jugend Dresden durch das Dresdner Jugendamt
Förderung 2010
Wir haben den Antrag auf Förderung der Jugendverbandsarbeit der Evangelischen Jugend Dresden 2010 bis 2012 fristgemäß beim Jugendamt gestellt. Der Jugendhilfeausschuss hat am 25. März 2010 über die Förderung 2010 entschieden, und zwar wurde die Förderung (wegen der Kürzung der Jugendpauschale durch den Freistaat Sachsen) auf voraussichtlich 102.908,18 € reduziert (2009 waren noch 108.040,00 € bewilligt worden). Am 3. Juni 2010 lehnte der Stadtrat die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Jugendhilfe als Ausgleich für die gekürzten Landesmittel ab. Jugendamtsleiter Lippmann hat in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 10. Juni 2010 angekündigt, dass der Versand der Zuwendungsbescheide noch im Juni erfolgt.
Weil wir nicht wissen, welche Bestimmungen oder Vorbehalte für die Förderung im Bescheid enthalten sein werden, können wir Ihnen jetzt noch nicht verbindlich bestätigen, dass jede Ihrer Veranstaltungen wie geplant gefördert werden kann. Und wir haben auch noch keine Verwendungsnachweis-Formulare.
Wegen der Kürzung müssen wir bei der Förderung Prioritäten setzen, die Bezirksjugendkammer hat am 31. 5. 2010 (ähnlich wie bisher) folgendes beschlossen:
"Im Rahmen der Bewilligung werden gefördert:
Bildungsmaßnahmen, Erlebnispädagogische Maßnahmen und sonstige Sachausgaben (ohne pauschale Förderung offener Kinder- und Jugendgruppen – s. u.) in voller Höhe,
offene Kinder- und Jugendgruppen durch eine Gruppenpauschale von höchstens 153,39 € pro Gruppe, soweit die Fördermittel dafür ausreichen,
Raumkosten für diese Gruppen durch anteilige Zahlung einer Raumnutzungspauschale aus den dann noch verbleibenden Fördermitteln."
Wenn sich aus dem Förderbescheid keine unerwarteten Einschränkungen ergeben, gilt für 2010:
Für alle bis zum 1. 2. 2010 angemeldeten Bildungs- und Erlebnispädagogischen Maßnahmen und sonstigen Sachausgaben (Feste/Veranstaltungen und kontinuierliche Angebote) wird die volle Förderung bis zur angemeldeten Höhe möglich sein. Eine höhere Förderung oder die Förderung nachgemeldeter Veranstaltungen ist nur möglich, wenn Minderbedarf bei anderen derartigen Veranstaltungen und Angeboten entsteht. Als Gruppenpauschale 2010 werden den Kirchgemeinden zunächst nur 75,00 € pro Gruppe zugesagt, über eine mögliche Erhöhung wird im Herbst entschieden. Nachträglich gemeldete Gruppen werden nicht gefördert.
Was Sie jetzt tun können:
Rechnen Sie mit der Förderung der schon gewesenen und der Sommer-Veranstaltungen wie geplant (aber seien Sie sich bewusst, dass ein Restrisiko bleibt),
bringen Sie auf Plakaten, Handzetteln u. dgl. einen Hinweis auf die öffentliche Förderung an, denn der Zuwendungsbescheid wird sicher wieder die bisher übliche Auflage zur Veröffentlichung enthalten (Auf die Förderung aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt, und des Freistaates Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, ist bei Veröffentlichungen, welche das geförderte Angebot betreffen, bzw. an anderer geeigneter Stelle hinzuweisen),
führen Sie bei Bildungs- und Erlebnispädagogischen Maßnahmen Teilnehmerlisten und füllen Sie nach der Veranstaltung das Blatt "QM-Auswertung" aus (Formulare haben Sie schon, finden Sie auch auf unserer Website www.evangelische-jugend-dresden.de, Rubrik Förderung) und
warten Sie weitere Informationen ab, die wir Ihnen nach Eingang des Zuwendungsbescheides schicken werden.
Am 15. Dezember 2009 haben wir die Ev.-Luth. Kirchgemeinden im Dresdner Stadtgebiet durch Brief (und danach durch E-Mail) gebeten, uns bis zum 1. Februar 2010 ihren konkreten Fördermittelbedarf 2010 anzumelden und für jede zu fördernde Veranstaltung oder Arbeitsform ein Blatt „Qualitätsmanagement der Evangelischen Jugend – Maßnahmebeschreibung“ vorzulegen:
• Qualitätsmanagement der Evangelischen Jugend – Maßnahmebeschreibung (dot, 135 kB)
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem
- Bildungsmaßnahmen,
- Erlebnispädagogische Maßnahmen und
- weitere Sachausgaben, z. B. für Veranstaltungen und Feste,
- außerdem gibt es noch eine besondere Förderung für sozial bedürftige Teilnehmer bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Bildungsmaßnahmen und Erlebnispädagogischen Maßnahmen - darüber geben wir gern telefonisch Auskunft.
Wichtige Unterlagen
Im Dokument „Hinweise zur Fördermittel-Kalkulation 2010“ (Anlage zum o. g. Brief an die Dresdner Kirchgemeinden) unterrichten wir Sie im Einzelnen über die Förderbedingungen, dort finden Sie auch Hinweise zu den Kalkulationsformularen, die wir Ihnen ebenfalls bereitstellen:
- Hinweise zur Fördermittel-Kalkulation 2010 (pdf, 23 kB)
- Kalkulationsformulare (xlt, 151 kB)
Bei der Planung der zu fördernden Veranstaltungen und Arbeitsformen und später beim Verwendungsnachweis sind zu beachten:
- Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Förderrichtlinie Jugendhilfe vom 28. April 2005 in der Fassung vom 7. Juli 2005, modifiziert 28. 6. 2007 (pdf, 23 kB)
- Anlagen 1 und 2 zu dieser Verwaltungsvorschrift (pdf, 31 kB)
- Orientierungshilfe zur außerschulischen Jugendbildung des Sächsischen Landesjugendamtes (pdf, 257 kB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 323 kB)
Bei Bildungs- und Erlebnispädagogischen Maßnahmen sind Teilnehmerlisten zu führen:
- Teilnehmerliste (dot, 220 kB)
Verwendungsnachweise 2010
Sobald über die Förderung entschieden ist und Formblätter für Verwendungsnachweise 2010 zur Verfügung stehen, werden sie hier bereitgestellt – bitte schicken Sie in der Zwischenzeit keine Verwendungsnachweise auf alten Formularen!
Auf jeden Fall aber ist für jede zu fördernde Veranstaltung oder Arbeitsform ein Blatt „Qualitätsmanagement der Evangelischen Jugend – Auswertung“ vorzulegen:
Jahreslosung 2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den
Schwachen mächtig.
2. Korinther 12,9

