Anmeldung und Teilnahmebedingungen 2012
An unseren Rüstzeiten können alle Interessierten teilnehmen. Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist nicht Bedingung. Einschränkungen (z. B. Alter) und Besonderheiten sind im Plan für die jeweilige Rüstzeit konkret genannt. Mit der Anmeldung ist die Bereitschaft erklärt, sich in die Rüstzeitgruppe und deren gemeinsames Programm einzuordnen. Einen Rüstzeitbrief mit näheren Angaben erhalten die Angemeldeten spätestens 14 Tage vor Rüstzeitbeginn.
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich oder über unsere Internetseite (www.evangelische-jugend-dresden.de) erfolgen.
2. Zahlung
Erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung ist der Teilnahmebeitrag in der dort genannten Höhe binnen 14 Tagen, bei kurzfristigen Anmeldungen bis zum Beginn der Rüstzeit zu leisten. Erst mit dem Eingang der Zahlung auf unserem Konto wird die Anmeldung verbindlich.
3. Teilnahmebeitrag
Die Teilnahmebeiträge sind aufgrund der bis zum 31. Oktober 2011 beantragten öffentlichen und kirchlichen Fördermittel kalkuliert. Bei Änderungen in der Zuweisung der Fördermittel müssen wir uns Preisänderungen vorbehalten. Wir bitten alle, denen es möglich ist, den Solidaritäts-Teilnahmebeitrag zu bezahlen. Die Differenz fließt als Spende in einen Fonds, aus dem wir für Bedürftige Beihilfen für Rüstzeiten finanzieren. Der Spendenanteil wird gesondert bestätigt.
4. Beihilfen
Für Personen, die den Teilnahmebeitrag nicht in voller Höhe zahlen können (z. B. wegen Arbeitslosigkeit des Jugendlichen oder seiner Eltern), ist eine Förderung durch das örtliche Jugendamt oder den aus Spenden finanzierten Fonds des Stadtjugendpfarramts möglich. Ein entsprechendes Antragsformular schicken wir ihnen gern zu. Sie finden es aber auch hier auf unserer Internetseite.
5. Rücktritt
Eine Abmeldung von einer Rüstzeit ist nur in dringenden Fällen möglich. Der Rücktritt ist dem Stadtjugendpfarramt sofort telefonisch und zusätzlich unter Angabe der Gründe schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Rüstzeit mitzuteilen. Wer von der Teilnahme zurücktritt, hat für die schon entstandenen Kosten aufzukommen. Eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen ist daher nur bedingt möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Verwaltungskosten in Höhe von 10,- € werden in jedem Fall einbehalten.
6. Absage einer Rüstzeit
Falls bei einer Rüstzeit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird diese spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn unter Rückzahlung aller bisher geleisteten Zahlungen vom Stadtjugendpfarramt schriftlich abgesagt.
7. Datenschutz
Die zur Abwicklung der Rüstzeit notwendigen Daten speichern wir elektronisch und geben sie nicht weiter. Wir sind aber verpflichtet, kirchlichen und öffentlichen Fördermittelgebern bei der Abrechnung Listen mit Name, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmenden vorzulegen.
An unseren Rüstzeiten können alle Interessierten teilnehmen. Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist nicht Bedingung. Einschränkungen (z. B. Alter) und Besonderheiten sind im Plan für die jeweilige Rüstzeit konkret genannt. Mit der Anmeldung ist die Bereitschaft erklärt, sich in die Rüstzeitgruppe und deren gemeinsames Programm einzuordnen. Einen Rüstzeitbrief mit näheren Angaben erhalten die Angemeldeten spätestens 14 Tage vor Rüstzeitbeginn.
Anmeldung und Teilnahmebedingungen 2012 (PDF)
