Anmeldebedingungen

An unseren Rüstzeiten können alle Interessierten teilnehmen. Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist nicht Bedingung. Einschränkungen (z.B. Alter) und Besonderheiten sind im Plan für die jeweilige Rüstzeit konkret genannt. Bei Teilnehmenden mit besonderem Betreuungsbedarf bitten wir bei Anmeldung um Kontaktaufnahme. Gemeinsam können wir nach Wegen suchen, eine Teilnahme zu ermöglichen. Mit der Anmeldung ist die Bereitschaft erklärt, sich in die Rüstzeitgruppe und deren gemeinsames Programm einzuordnen. Einen Rüstzeitbrief mit näheren Angaben erhalten die Angemeldeten spätestens 14 Tage vor Rüstzeitbeginn.

  1. Anmeldung: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, am besten über unsere Internetseite (www.evjudd.de).
  2. Zahlung: Nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung ist der Teilnahmebeitrag in der dort genannten Höhe binnen 14 Tagen, bei kurzfristigen Anmeldungen bis zum Beginn der Rüstzeit zu leisten.
  3. Teilnahmebeitrag: Die Teilnahmebeiträge sind aufgrund der beantragten öffentlichen und kirchlichen Fördermittel kalkuliert. Bei Änderungen in der Zuweisung der Fördermittel müssen wir uns Preisänderungen vorbehalten. Wir bitten alle, denen es möglich ist, den Solidaritätsteilnahmebeitrag zu bezahlen. Die Differenz fließt als Spende in einen Fonds, aus dem die Rüstzeitarbeit unterstützt wird und wir Bedürftigen den Teilnahmebeitrag für Rüstzeiten ermäßigen. Auf Wunsch bestätigen wir den Spendenanteil gesondert.
  4. Beihilfen: Wir ermutigen Personen, die den Teilnahmebeitrag nicht in voller Höhe zahlen können, eine Förderung durch das örtliche Jugendamt oder dem aus Spenden finanzierten Fonds des Stadtjugendpfarramts zu beantragen. Ein entsprechendes Formular schicken wir gern zu. Sie finden es aber auch auf unserer Internetseite unter: www.evangelische-jugend-dresden.de
  5. Rücktritt: Eine Abmeldung von einer Rüstzeit ist nur in dringenden Fällen möglich. Der Rücktritt ist dem Stadtjugendpfarramt sofort telefonisch und zusätzlich unter Angabe der Gründe schriftlich innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen. Wer von der Teilnahme zurücktritt, hat für die schon entstandenen Kosten aufzukommen. Eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen ist daher nur bedingt möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Verwaltungskoste in Höhe von 20 € werden in jedem Fall einbehalten.
  6. Absage einer Rüstzeit: Falls bei einer Rüstzeit die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, wird diese spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn unter Rückzahlung aller bisher geleisteten Zahlungen vom Stadtjugendpfarramt schriftlich abgesagt.
  7. Datenschutz: Die zur Abwicklung der Rüstzeit notwendigen Daten speichern wir elektronisch. Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter teilt den Anmeldenden auf Anfrage mit, welche Daten von ihnen gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte (Institutionen oder Personen) erfolgt nur, wenn diese ein berechtigtes Interesse nachweisen können, damit sie von uns beauftragte Leistungen im Rahmen der Veranstaltung erbringen können. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, kirchlichen und öffentlichen Fördermittelgebern bei der Abrechnung Listen mit Name, Postleitzahl, Wohnort und Alter der Teilnehmenden vorzulegen.

Die Evangelische Jugend Dresden wird gefördert durch die Landeshauptstadt Dresden, die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und den Freistaat Sachsen, z.B. für Erlebnispädagogische Maßnahmen (EPM), Kinder- und Jugenderholung (KJE) und Bildungsmaßnahmen (BM).

Teilnahmebedingungen

  • Den Anordnungen der Verantwortlichen der Rüstzeit bzw. des Veranstalters ist Folge zu leisten. Als Erziehungsberechtigte haben wir unsere Tochter/ unseren Sohn darüber informiert. Mit der Anmeldung ist die Bereitschaft erklärt, sich in die Rüstzeitgruppe und deren gemeinsames Programm zu integrieren.
  • Es gilt das Jugendschutzgesetz.
  • Für mitgebrachte Wertsachen ist die bzw. der Teilnehmende selbst verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt das Stadtjugendpfarramt Dresden keine Verantwortung.
  • Wir empfehlen die in Deutschland üblichen Impfungen (Tetanus, Polio, Diphterie etc.).
  • Mir ist bekannt, dass während der Rüstzeit die Teilnehmenden im Rahmen des Programms freie Zeit haben, in der sie entsprechend ihrem Alter selbständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen.
  • Mir ist bekannt, dass während der Rüstzeit die Teilnehmenden im Rahmen des Programms mit PKWs, Bussen oder den ÖPNV in Begleitung von Mitarbeitenden unterwegs sind.
  • Die Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen der Rüstzeit angesetzt sind, übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmenden selbst.
  • Die Teilnehmenden können auf ihre eigenen Kosten nach Hause geschickt werden, wenn ihr Verhalten die Rüstzeit gefährdet oder undurchführbar macht oder wenn sie durch ihr Verhalten andere Teilnehmende oder sich selbst gefährden.
  • Der Informationsbrief der Rüstzeit (Rüstzeitbrief) ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.Mir ist bekannt, dass Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Rüstzeit entstanden sind, für die Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Jugend Dresden verwendet werden dürfen, sofern eine entsprechende Fotoerlaubnis vorliegt.

Evangelische Jugend Dresden, Trinitatisplatz 1, 01307 Dresden (Stand 18.12.2018)