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Jugendverbandsförderung durch die Landeshauptstadt Dresden (Jugendamt)

Die Landeshauptstadt Dresden fördert die Jugendverbandsarbeit der Evangelischen Jugend Dresden nach §12 SGB VIII. Die Zuweisung kommt unmittelbar Projekten und Gruppen mit Kindern und Jugendlichen zugute.

Gefördert werden im Rahmen der Jugendverbandsarbeit:

  • Gruppen, die sich mindestens 12x jährlich treffen und mindestens 8 Teilnehmende haben
  • Bildungsmaßnahmen und Erlebnispädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Dresden im Alter zw. 7 und 26 Jahren
  • Feste und Veranstaltungen mit mind. 50 Dresdner Kindern und Jugendlichen
  • anteilige Raumnutzungskosten für die Dresdner Kinder- und Jugendgruppen

 

Für den Antrag 2026 (einzureichen bis zum 24.04.2026) sind folgende Dokumente entscheidend:

Um den Antrag (Bedarfsmeldung) möglichst realistisch zu stellen, empfehlen wir die Nutzung dieses Kalulationsformulars.

 

Die Abrechnungsunterlagen 2026 für bereits erfolgte Maßnahmen und Gruppen enthalten:

  • Verwendungsnachweisformular (demnächst verfügbar)
  • Verwendungsnachweisformular für Gruppen (ab Herbst 2026 verfügbar)
  • QM-Auswertung für Maßnahmen
  • QM-Auswertung für Gruppen (ab Herbst 2026 verfügbar)
  • vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste 2026
  • Buchungsauszug aus dem KFM-WEB
  • Nachweis darüber, dass die Maßnahme/Gruppe öffentlich beworben wurde und dabei auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Dresden (Jugendamt) hingewiesen wurde
  • bei Bildungsmaßnahmen ein Ablaufplan mit Angabe der Bildungseinheiten

 

Abrechnungsfristen:

  • 31.08.2026 für Maßnahmen, die bis einschließlich 30.06.2026 stattgefunden haben.
  • 31.10.2026 für Maßnahmen, die bis einschließlich 31.08.2026 stattgefunden haben.
  • 09.01.2027 für alle übrigen Maßnahmen und Gruppen aus dem Jahr 2026.

Rückfragen an unsere Sachbearbeiterin Fördermittel: Annett Regestein, Tel.: 0351/42 44 80 12